Anfrage der FDP-Ratsgruppe vom 09.09.2026
Zustand und Zuständigkeit der öffentlichen Toiletten
In der Leverkusener City waren öffentliche Toiletten spätestens mit der Schließung der Anlage am Marktplatz rar. Die jetzt erfolgte Schließung der Toilettenanlage am Busbahnhof Leverkusen Mitte hat die Situation zusätzlich verschärft.
Wir bitten in dem Zusammenhang um Beantwortung der folgenden Fragen über z.d.A.: Rat:
- Ist die Bereitstellung öffentlicher Toiletten allgemein eine Pflichtaufgabe oder eine freiwillige Aufgabe?
Stellungnahme:
In Deutschland ist die Bereitstellung öffentlicher Toiletten in der Regel keine gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommunen. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, sogenannte freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe nach den Gemeindeordnungen der Bundesländer.
Das bedeutet, dass die Stadt Leverkusen selbst entscheidet, ob und in welchem Umfang sie öffentliche Toiletten anbietet. Es gibt keine bundes- oder landesweite Vorschrift, die Kommunen dazu verpflichtet. - Gilt diese Aussage auch für die Bereitstellung von öffentlichen Toiletten für Menschen mit Behinderung?
Stellungnahme:
Gleiches gilt auch für Menschen mit Behinderung. Ein einklagbarer Anspruch oder ein Grundrecht auf die Einrichtung solcher sanitären Anlagen durch die Stadt existiert nicht. - Ist der Stadtverwaltung bekannt, sein wann die Toilettenanlage am Busbahnhof Leverkusen-Mitte geschlossen ist?
Stellungnahme:
Bei einer routinemäßigen Wartung der Toilettenanlage Anfang Juni dieses Jahres wurden durch den Wartungstechniker der Fa. Hering SaniKonzept (Hersteller der Anlage) Mängel an der Elektrik festgestellt, die es erforderlich machten, die Anlage aus Gründen des Brandschutzes außer Betrieb zu nehmen. - Welche Abteilung oder städtische Tochter ist für diese Anlage zuständig?
Stellungnahme:
Die Zuständigkeit für die Unterhaltung der städtischen Toilettenanlagen liegt bei den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen AöR (TBL). - Laut Aushang soll die Anlage wegen Renovierungsarbeiten außer Betrieb sein. Wann ist mit Abschluss der Arbeiten und Wiederinbetriebnahme zu rechnen?
Stellungnahme:
Mit der Umsetzung der einzelnen Gewerke, die unter anderem Tiefbauarbeiten, Anschlussarbeiten des Energieversorgers sowie weitere Arbeiten von elektrotechnischen Fachbetrieben beinhalten, wurde in der 37. Kalenderwoche 2026 begonnen. Mit einer Wiederinbetriebnahme der WC-Anlage ist nach derzeitigem Stand der Arbeiten mit Beginn der 40. Kalenderwoche 2026 zu rechnen.Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR
14.09.2026
