Haushaltsbegleitbeschluss zur Vorlage 2026/0300
Erlass der Haushaltssatzung 2026 (einschließlich des Haushaltssicherungskonzepts 2026 bis 2038) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Hebbel,
bitte setzen Sie den nachfolgenden Haushaltsbegleitbeschluss als Ergänzung zu Tagesordnungspunkt 15 auf die Tagesordnung des Finanzausschusses am 29.06.2026.
Vorbemerkung
Die finanzielle Situation der Stadt Leverkusen stellt Politik und Verwaltung vor erhebliche Herausforderungen. Steigende Pflichtaufgaben, wachsende Sozialausgaben, hohe Investitionsbedarfe sowie eine unzureichende Finanzausstattung durch Bund und Land belasten die kommunalen Haushalte in einem bislang nicht gekannten Ausmaß.
Die Konsolidierung des Haushalts wird nur gelingen, wenn Rat, Verwaltung und Oberbürgermeister vertrauensvoll und konstruktiv zusammenarbeiten. Der vorliegende Haushaltsbegleitbeschluss soll hierzu einen Beitrag leisten und die notwendigen politischen Leitlinien für die kommenden Jahre festlegen – ohne die Belastungen für Bürgerinnen und Bürger aus dem Blick zu verlieren.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt im Zusammenhang mit der Vorlage 2026/0300 folgende Maßnahmen:
- NRW-Infrastrukturgesetz 2025–2036
Bei der Planung und Umsetzung von Investitionsmaßnahmen aus dem Sondervermögen des NRW-Infrastrukturgesetzes sind Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Angebote der non-formalen Bildung ausdrücklich als Bestandteil der Bildungsinfrastruktur zu berücksichtigen. Hierfür werden Investitionsmittel in Höhe von insgesamt 400.000 Euro bereitgestellt.
Die bereitgestellten Mittel dienen der Finanzierung der von freien Trägern der Kinder- und Jugendarbeit zu erbringenden Eigenanteile bei Investitionsmaßnahmen, für die Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen, insbesondere nach dem Kinder- und Jugendförderplan NRW (KJFP), bewilligt werden. Ziel ist es, die Inanspruchnahme der Landesförderung zu erleichtern und durch die Übernahme der erforderlichen Eigenanteile eine möglichst vollständige Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen zu ermöglichen.
Die Stadt Leverkusen unterstützt die Träger der freien Kinder- und Jugendarbeit bei der Identifizierung geeigneter Fördermöglichkeiten sowie bei der Beantragung, Umsetzung und Abwicklung von Fördermitteln vor allem nach dem Kinder- und Jugendförderplan NRW und weiteren einschlägigen Förderprogrammen des Landes Nordrhein-Westfalen.
- Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer B
Die Verwaltung wird beauftragt, die folgenden Anpassungen der Hebesätze vorzubereiten:
- ab dem Haushaltsjahr 2027: 960 Prozentpunkte,
- ab dem Haushaltsjahr 2028: 1.000 Prozentpunkte.
- Ab dem Haushaltsjahr 2029: 1.050 Prozentpunkte
- Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes
Die Verwaltung wird beauftragt, die folgenden Anpassungen des Gewerbesteuerhebesatzes vorzubereiten:
- ab dem Haushaltsjahr 2027: 280 Prozentpunkte,
- ab dem Haushaltsjahr 2029: 290 Prozentpunkte.
- Änderung der Spielgerätesteuersatzung
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anpassung der Spielgerätesteuersatzung vorzulegen, mit dem Ziel einer rechtssicheren maximalen Erhöhung der Steuersätze auf das wirtschaftliche vertretbare Niveau.
- JSL – „Tafel der Dinge“
Für das Projekt „Tafel der Dinge“ werden in den nächsten zwei Jahren keine Einsparungen vorgenommen. Die Ansparungen werden auf die darauffolgenden Jahre geplant, um so eine Planungssicherheit und bessere Zieloptimierung für die JSL sicherzustellen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob zusätzliche Aufgabenbereiche, insbesondere aus dem Fachbereich „Stadtgrün“, auf die JSL übertragen werden können. Ziel ist es, durch die Übernahme weiterer Leistungen zusätzliche Einnahmen zu generieren und die wirtschaftliche Basis der JSL nachhaltig zu stärken.
- Personalcontrolling
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat und dem zuständigen Haupt- und Personalausschuss quartalsweise einen standardisierten Personalcontrolling-Bericht vorzulegen. Dieser hat insbesondere die Entwicklung der Personalaufwendungen, Personalkosten, Stellenbesetzungen, vakanten Stellen, Plan-Ist-Abweichungen sowie die Auswirkungen auf die Erreichung der Konsolidierungsziele im Personalbereich darzustellen. Zu diesem Zweck wird die Verwaltung beauftragt, ein einheitliches digitales Personalinformations- und Steuerungssystems, das Personal-, Kosten- und Leistungsdaten miteinander verknüpft, aufzubauen.
- Stellennachbesetzungen
Der Ratsbeschluss zur Vorlage 2025/3546 wird aufgehoben. Der bisherige Beschluss zur gesonderten Freigabe von pflichtigen Stellenbesetzungen entfällt.
- Aufforstungsprojekt „Wald der Jugend und der Freundschaft“ in Rheindorf
Der Ratsbeschluss aus der Vorlage 2021/0929 wird aufgrund der rechtlich nicht möglichen Umsetzbarkeit aufgehoben.
- Projekt „Global Nachhaltige Kommune NRW“
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwiefern die Aufgaben und Aktivitäten im Rahmen des Projekts „Global Nachhaltige Kommune NRW“ organisatorisch gebündelt und effizienter ausgestaltet werden können. Dabei ist insbesondere zu untersuchen, ob eine vollständige oder teilweise Übertragung der Aufgaben auf das NaturGut Ophoven oder andere geeignete Organisationseinheiten möglich und zweckmäßig ist. Die Ergebnisse sind den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
- Arbeitskreis Autobahnausbau
Der Arbeitskreis „Politik und Stadtgesellschaft (Initiativen) zum Autobahnausbau in Leverkusen einschließlich der PWC-Anlage“ wird aufgelöst.
Begründung: Aufgrund der wieder aufgenommenen Kommunikations- und Abstimmungsprozesse mit der Autobahn GmbH wird die Fortführung des Arbeitskreises als nicht mehr erforderlich angesehen.
- Neuland-Park
Die Verwaltung wird beauftragt, ein neues Konzept für den Neuland-Park zu entwickeln. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- stärkere Einbindung ehrenamtlichen Engagements,
- Entwicklung und Pflege von Themengärten im Rahmen von Sponsoring und Patenschaften,
- verstärkte Einwerbung von Fördermitteln.
- Optimiertes und strategisches Veranstaltungsmanagement
- Forum „ZAK – Zukunfts-Aufgaben klimaresilientes Leverkusen“
Das Forum „ZAK – Zukunfts-Aufgaben klimaresilientes Leverkusen“ wird eingestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Nachfolge- und Kommunikationsstrukturen zu entwickeln, die einen regelmäßigen fachlichen Austausch sowie die Information und Beteiligung relevanter Akteure zu den aktuellen Themen von Mobilität und Klimaschutz für die Stadtentwicklung sicherstellen. Dabei sind bestehende Beteiligungs- und Kommunikationsstrukturen zu bündeln und möglichst effizient auszugestalten, um Doppelstrukturen zu vermeiden und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die Verwaltung berichtet den zuständigen Gremien über die vorgesehene Ausgestaltung der Nachfolgestrukturen.
Begründung
Der Haushalt 2026 steht im Zeichen der Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Stadt Leverkusen. Angesichts der angespannten Haushaltslage sind sowohl kurzfristige Konsolidierungsmaßnahmen als auch langfristige strukturelle Entscheidungen erforderlich, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt zu gewährleisten.
Mit dem vorliegenden Begleitbeschluss verbindet der Rat notwendige Konsolidierungsmaßnahmen mit gezielten Maßnahmen zur Stärkung der gesellschaftlichen Infrastruktur sowie zur Verbesserung der Steuerung kommunaler Ressourcen. Ziel ist es, den Konsolidierungspfad nachvollziehbar auszugestalten, die Transparenz politischer Entscheidungen zu erhöhen und gleichzeitig zentrale Angebote für Bürgerinnen und Bürger, Vereine sowie soziale Träger langfristig zu sichern.
Die vorgesehene Entwicklung der kommunalen Hebesätze schafft Planungssicherheit für die mittelfristige Finanzplanung und bildet einen wesentlichen Baustein zur Stabilisierung des Haushalts. Die verstärkte Personalsteuerung und das regelmäßige Personalcontrolling erhöhen die Transparenz über die Entwicklung der Personalaufwendungen und stärken die Steuerungsfähigkeit von Politik und Verwaltung.
Gleichzeitig werden bestehende Aufgaben, Projekte und Organisationsstrukturen konsequent auf Effizienz- und Konsolidierungspotenziale überprüft. Wo Aufgaben entfallen oder wirtschaftlicher organisiert werden können, sollen entsprechende Haushaltsentlastungen erzielt werden.
Mit der Bereitstellung von Mitteln für die Infrastruktur von Vereinen und freien Trägern wird zudem sichergestellt, dass Konsolidierungsmaßnahmen nicht einseitig zulasten des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie der non-formalen Bildungs-, Kultur-, Sport- und Sozialangebote erfolgen.
Der Begleitbeschluss ergänzt und konkretisiert den Haushaltsbeschluss 2026 und schafft einen verbindlichen Rahmen für die weitere Haushaltssteuerung und Konsolidierung der Stadt Leverkusen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. gez. gez.
Tim Feister Dirk Löb Valeska Hansen
CDU-Fraktion SPD-Fraktion Gruppe FDP
