Herrn Oberbürgermeister Stefan Hebbel
Friedrich-Ebert-Platz 1
51373 Leverkusen
Leverkusen, den 17. September 2026
Versicherungsschutz für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie Mitglieder städtischer Gremien
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnungen des nächsten Haupt- und Personalausschuss, Finanzausschuss und der Ratssitzung am 12.10.2026:
Die Verwaltung wird beauftragt, den bestehenden Versicherungs- und Haftungsschutz für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Stadt Leverkusen sowie für die von der Stadt entsandten oder bestellten Mitglieder und Vertreterinnen und Vertreter in Organen städtischer Tochtergesellschaften und Beteiligungsunternehmen umfassend zu prüfen.
Dabei sind neben bestehenden Haftpflicht-, Vermögensschadenhaftpflicht-, Rechtsschutz- und D&O-Versicherungen auch gesetzliche, gesellschaftsvertragliche oder sonstige Freistellungs-, Ersatz- und Haftungsübernahmeregelungen, insbesondere die Regelungen nach § 113 Abs. 7 GO NRW, in die Prüfung einzubeziehen.
Die Ergebnisse der Prüfung sind den Mitgliedern des Ältestenrates in dessen nächster Sitzung durch die Verwaltung vorzustellen. Soweit die Prüfung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen werden konnte, ist über den aktuellen Stand zu berichten. Die noch ausstehenden Ergebnisse sind nach Abschluss der Prüfung nachzureichen.
- Versicherungsschutz im Bereich der Stadt Leverkusen
Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, welcher Haftpflicht- und Vermögens schadenhaftpflichtversicherungsschutz oder vergleichbare Versicherungsschutz für die Mitglieder des Rates, der Bezirksvertretungen sowie der sonstigen städtischen Ausschüsse und Gremien besteht. Dabei soll insbesondere dargestellt werden,
- welche persönlichen Haftungs- und Vermögensschadenrisiken vom bestehenden Versicherungsschutz erfasst werden,
- in welchem Umfang fahrlässiges und grob fahrlässiges Handeln erfasst ist,
- welche Deckungs- bzw. Versicherungssummen einschließlich etwaiger Jahreshöchstleistungen oder Sublimits bestehen,
- welche Ausschlüsse und Selbstbeteiligungen bestehen,
- welcher zeitliche Umfang des Versicherungsschutzes einschließlich etwaiger Nachmelde- oder Nachhaftungszeiträume besteht und
- ob der Versicherungsschutz sämtliche Tätigkeiten im unmittelbaren Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Mandats bzw. der Gremientätigkeit umfasst oder auf die unmittelbare Teilnahme an Sitzungen beschränkt ist.
Darüber hinaus ist darzustellen, ob und in welchem Umfang für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie sonstige Gremienmitglieder Rechtsschutz besteht.
Dabei soll insbesondere geprüft werden,
- welche rechtlichen Auseinandersetzungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Wahrnehmung des kommunalen Mandats oder der jeweiligen Gremienfunktion stehen, erfasst sind,
- ob neben einer gegebenenfalls bereits im Haftpflicht- oder D&O-Schutz enthaltenen Abwehrdeckung ein weitergehender Rechtsschutz besteht,
- ob außergerichtliche anwaltliche Beratung und gerichtliche Verfahren umfasst sind,
- ob und in welchem Umfang Straf- oder Spezial-Straf-Rechtsschutz besteht und
- welche Kosten, Deckungssummen, Selbstbeteiligungen und Ausschlüsse hierbei gelten.
Weiterhin ist zu prüfen, ob für diesen Personenkreis eine D&O-Versicherung (Directors & Officers) oder ein vergleichbarer Versicherungsschutz besteht und welche persönlichen Haftungsrisiken aus der Wahrnehmung von Organ-, Aufsichts-, Kontroll- oder sonstigen besonderen Funktionen hiervon erfasst werden.
- Versicherungsschutz bei städtischen Tochtergesellschaften und Beteiligungs-unternehmen
Gesondert ist der Versicherungsschutz der von der Stadt Leverkusen entsandten oder bestellten Vertreterinnen und Vertreter in Aufsichtsräten, Beiräten, Gesellschafterversammlungen und sonstigen Organen städtischer Tochtergesellschaften und Beteiligungsunternehmen zu prüfen.
Für die einzelnen Beteiligungen soll insbesondere dargestellt werden,
- welcher Haftpflicht-, Vermögensschadenhaftpflicht-, D&O- und Rechtsschutz jeweils besteht,
- wer jeweils Versicherungsnehmer ist,
- welcher Personenkreis vom jeweiligen Versicherungsschutz erfasst wird,
- welche Deckungs- bzw. Versicherungssummen einschließlich etwaiger Jahreshöchstleistungen oder Sublimits bestehen,
- welche wesentlichen Ausschlüsse und Selbstbeteiligungen gelten,
- welcher zeitliche Versicherungsschutz einschließlich etwaiger Nachmelde- oder Nachhaftungszeiträume besteht,
- welche gesetzlichen, gesellschaftsvertraglichen oder sonstigen Freistellungs-, Ersatz- oder Haftungsübernahmeregelungen bestehen und
- ob und gegebenenfalls welche Unterschiede beim Versicherungsschutz zwischen den einzelnen städtischen Tochtergesellschaften und Beteiligungsunternehmen bestehen.
Es ist ausdrücklich zu prüfen und darzustellen, ob Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Aufsichtsräten und anderen Aufsichts- oder Kontrollgremien sowie Vertreterinnen und Vertreter der Stadt in Gesellschafterversammlungen vom jeweiligen Versicherungsschutz erfasst sind. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die mit diesen Funktionen verbundenen besonderen Haftungs- und Rechtsrisiken angemessen und, soweit rechtlich und tatsächlich versicherbar, möglichst umfassend abgesichert sind.
Die Prüfung soll sich dabei nicht darauf beschränken, ob die vorgenannten Personen formal zum versicherten Personenkreis gehören. Vielmehr ist auch darzustellen, ob Art und Umfang des bestehenden Versicherungsschutzes, die jeweiligen Deckungssummen und die vertraglichen Bedingungen der besonderen Verantwortung und dem jeweiligen Risikoprofil der wahrgenommenen Funktion angemessen Rechnung tragen.
Die Ergebnisse für die einzelnen Beteiligungen sind den Mitgliedern des Ältestenrates in einer übersichtlichen und vergleichbaren Form vorzulegen.
Die Darstellung erfolgt unter Wahrung gesetzlicher und gesellschaftsvertraglicher Verschwiegenheitspflichten sowie schutzwürdiger Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
- Schließung festgestellter Versicherungslücken
Sollte die Prüfung ergeben, dass für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Mitglieder städtischer Gremien oder von der Stadt entsandte bzw. bestellte Vertreterinnen und Vertreter kein oder kein angemessener Haftpflicht-, Vermögensschadenhaftpflicht-, Rechtsschutz- oder D&O-Versicherungsschutz besteht, sind die erforderlichen Maßnahmen zur Schließung dieser Versicherungslücken einzuleiten. Soweit die Stadt Leverkusen selbst für die Herstellung oder Anpassung des Versicherungsschutzes zuständig ist, wird die Verwaltung beauftragt, unter Beachtung der rechtlichen, haushalts- und vergaberechtlichen Vorgaben unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung eines angemessenen Versicherungsschutzes einzuleiten.
Soweit der Versicherungsschutz durch eine rechtlich selbstständige Tochtergesellschaft oder ein Beteiligungsunternehmen herzustellen oder anzupassen ist, wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Einflussmöglichkeiten der Stadt auf die Schließung festgestellter Versicherungslücken und auf die Herstellung eines angemessenen Versicherungsschutzes hinzuwirken sowie die hierfür erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Schritte vorzubereiten.
Dies gilt insbesondere für Personen, die den Vorsitz oder stellvertretenden Vorsitz eines Aufsichtsrates oder eines vergleichbaren Aufsichts- oder Kontrollgremiums wahrnehmen oder die Stadt in Gesellschafterversammlungen oder anderen Organen vertreten. Die Verwaltung soll darüber hinaus darauf hinwirken, dass für vergleichbare Tätigkeiten und Haftungsrisiken ein nach einheitlichen Mindeststandards ausgestalteter Versicherungsschutz besteht, der der jeweiligen Tätigkeit, der wahrgenommenen Funktion und dem jeweiligen Risikoprofil angemessen Rechnung trägt.
Bei herausgehobenen Funktionen mit besonderer Verantwortung ist sicherzustellen bzw. im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass der Versicherungsschutz den mit diesen Funktionen verbundenen erhöhten Haftungs- und Rechtsrisiken angemessen Rechnung trägt und, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, einen möglichst umfassenden Schutz gewährleistet.
- Information der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
Nach Abschluss der Prüfung sind die betroffenen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie die Mitglieder der entsprechenden Gremien in geeigneter Form über den für sie bestehenden Versicherungs- und Haftungsschutz zu informieren. Aus dieser Information soll insbesondere hervorgehen,
- welcher Versicherungsschutz für die jeweilige Tätigkeit und Funktion besteht,
- welche wesentlichen Risiken abgesichert sind,
- welche Deckungs- bzw. Versicherungssummen bestehen,
- welche wesentlichen Ausschlüsse und Selbstbeteiligungen gelten,
- welche gesetzlichen, gesellschaftsvertraglichen oder sonstigen Freistellungs- und Ersatzansprüche gegebenenfalls bestehen und
- an wen sich die Betroffenen im Schadens-, Haftungs- oder Rechtsschutzfall wenden können.
Begründung
Die Wahrnehmung eines kommunalen Mandats ist mit erheblicher Verantwortung verbunden. Die Mitglieder des Rates, der Bezirksvertretungen und weiterer städtischer Gremien treffen Entscheidungen für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger und wirken zugleich an der Kontrolle der Verwaltung mit. Darüber hinaus übernehmen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger vielfach zusätzliche Aufgaben in den Organen der städtischen Tochtergesellschaften und Beteiligungsunternehmen.
Die kommunalen Aufgaben sowie die Tätigkeit der städtischen Beteiligungen sind rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch komplex. Mit der Übernahme entsprechender Funktionen können deshalb auch persönliche Haftungs- und Rechtsrisiken verbunden sein.
Es liegt sowohl im Interesse der Stadt Leverkusen als auch der Personen, die für die Stadt Verantwortung übernehmen, Klarheit darüber zu schaffen, welcher Versicherungs- und Haftungsschutz tatsächlich besteht und ob dieser der jeweils wahrgenommenen Aufgabe und Verantwortung angemessen Rechnung trägt.
Dabei ist nicht allein entscheidend, ob formal ein Versicherungsvertrag vorhanden ist. Von Bedeutung ist vielmehr, welche Risiken tatsächlich erfasst sind, welcher Personenkreis versichert ist, welche Versicherungssummen zur Verfügung stehen, welche Ausschlüsse und Selbstbeteiligungen bestehen und ob auch nach dem Ausscheiden aus einer Funktion ein ausreichender zeitlicher Schutz für später geltend gemachte Ansprüche vorhanden ist.
Neben dem vertraglichen Versicherungsschutz sind auch gesetzliche, gesellschaftsvertragliche und sonstige Freistellungs- und Ersatzregelungen einzubeziehen. Nur durch eine Gesamtbetrachtung dieser Instrumente lässt sich feststellen, welchem persönlichen Haftungsrisiko die jeweiligen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger oder von der Stadt entsandten Vertreterinnen und Vertreter tatsächlich ausgesetzt sind.
Dies gilt in besonderer Weise für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie sonstige von der Stadt entsandte oder bestellte Personen, die den Vorsitz oder stellvertretenden Vorsitz eines Aufsichtsrates oder eines anderen Aufsichts- bzw. Kontrollgremiums übernehmen oder die Interessen der Stadt in einer Gesellschafterversammlung vertreten.
Mit solchen Funktionen sind besondere Überwachungs-, Kontroll-, Koordinierungs- und Entscheidungsverantwortungen verbunden. Die hierbei zu treffenden Entscheidungen und wahrzunehmenden Kontrollaufgaben können erhebliche wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Auswirkungen sowohl für die jeweilige Gesellschaft als auch für die Stadt Leverkusen haben.
Wer eine solche Aufgabe für die Stadt übernimmt, muss deshalb darauf vertrauen können, dass bei einer ordnungsgemäßen und verantwortungsvollen Wahrnehmung der jeweiligen Funktion ein angemessener und möglichst umfassender Versicherungs- und Haftungsschutz besteht.
Gerade bei der Übernahme herausgehobener Funktionen muss ein hohes Maß an rechtlicher und versicherungsrechtlicher Sicherheit gewährleistet sein. Die Bereitschaft, anspruchsvolle und mit erheblicher Verantwortung verbundene Funktionen für die Stadt zu übernehmen, darf nicht dadurch beeinträchtigt werden, dass für die betroffenen Personen vermeidbare oder nicht hinreichend geklärte persönliche Haftungsrisiken bestehen.
Ein verlässlicher Versicherungsschutz soll zugleich dazu beitragen, dass Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie sonstige für die Stadt tätige Personen ihre Aufgaben sachgerecht, unabhängig, verantwortungsvoll und mit der notwendigen Entscheidungsbereitschaft wahrnehmen können.
Aus Sicht der Antragsteller ist es deshalb erforderlich, zunächst vollständige Transparenz über den bestehenden Versicherungs- und Haftungsschutz herzustellen. Dies betrifft sowohl die unmittelbare kommunalpolitische Tätigkeit als auch die Wahrnehmung von Aufgaben in städtischen Tochtergesellschaften und Beteiligungsunternehmen.
Dabei muss insbesondere gewährleistet sein, dass Personen mit herausgehobener Verantwortung, insbesondere Aufsichtsratsvorsitzende und stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, nicht lediglich formal in einen Versicherungsvertrag einbezogen sind, sondern dass der bestehende Schutz auch dem tatsächlichen Umfang ihrer Verantwortung und dem mit ihrer Funktion verbundenen Risikoprofil angemessen Rechnung trägt.
Die verschiedenen städtischen Beteiligungen können unterschiedliche Aufgaben und Risikostrukturen aufweisen. Ziel kann deshalb nicht zwangsläufig ein in allen Einzelheiten identischer Versicherungsschutz sein. Aus Sicht der Antragsteller sollte jedoch sichergestellt werden, dass nach einheitlichen Mindeststandards ein der jeweiligen Funktion und dem jeweiligen Risiko angemessener Schutz gewährleistet wird.
Sollten sich im Rahmen der Prüfung Versicherungslücken oder ein nicht ausreichender Versicherungsschutz zeigen, müssen diese dort, wo die Stadt unmittelbar zuständig ist, unter Beachtung der geltenden rechtlichen und haushaltsrechtlichen Vorgaben zeitnah geschlossen werden. Bei rechtlich selbstständigen Tochtergesellschaften und Beteiligungsunternehmen muss die Stadt ihre gesellschaftsrechtlichen Einflussmöglichkeiten nutzen, um auf einen angemessenen Versicherungsschutz hinzuwirken.
Schließlich müssen die betroffenen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie die von der Stadt entsandten oder bestellten Vertreterinnen und Vertreter auch selbst wissen, welcher Schutz für ihre Tätigkeit besteht, welche Risiken hiervon erfasst werden, welche gesetzlichen oder sonstigen Freistellungsansprüche bestehen und an wen sie sich im Schadens-, Haftungs- oder Rechtsschutzfall wenden können.
Die Antragsteller halten einen transparenten, verlässlichen und der jeweiligen Verantwortung angemessenen Versicherungs- und Haftungsschutz für eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie die von der Stadt entsandten Vertreterinnen und Vertreter ihre Aufgaben für die Stadt Leverkusen verantwortungsvoll und mit der erforderlichen Sicherheit wahrnehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Tim Feister CDU-Fraktion
gez. Dirk Löb SPD-Fraktion
gez. Claudia Wiese Bündnis 90/Die Grünen
gez. Peter Viertel / Kai Riedel Fraktion Volt/Bürgerliste
gez. Valeska Hansen Gruppe FDP
