10.04.2026 Änderungsantrag zum Bauturbo

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

bitte setzen Sie den folgenden Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 2026/0214 auf die Tagesordnung der zuständigen Gremien:

 

Verzicht auf die Nichtanwendung des Bauturbos für kleine Projekte

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt:

  1. Projekte mit weniger als 11 Häusern bzw. Doppelhaushälften oder 31 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau werden durch die Verwaltung beurteilt.
  2. Eine Mindestgröße für Projekte wird nicht festgesetzt.

Begründung

Die sogenannten kleinen Projekte von Privatpersonen können in ihrer Vielzahl durchaus einen Beitrag leisten, die Knappheit auf dem Wohnungsmarkt zu beheben. Ferner ist es heute schon bei allen Bauanträgen notwendig, diese auf ihre Zulässigkeit hin zu prüfen. Wenn ein Projekt im unbeplanten oder beplanten Innenbereich eigentlich unzulässig wäre, aber im Sinne des Bauturbos die Voraussetzung für eine Befreiung gegeben sind, so ist nicht nachvollziehbar, dass die Abwägung für eine solche Befreiung einen so großen zusätzlichen Arbeitsaufwand bedeutet, dass es für die Verwaltung stets unzumutbar sein soll.

 

Für die FDP-Ratsgruppe:

Valeska Hansen