05.12.2025: PM FDP fordert Neuausrichtung der Friedhofsgebühren

Die FDP-Ratsgruppe im Rat der Stadt Leverkusen fordert eine Neuausrichtung der Friedhofsgebühren.
Ziel ist eine Gebührenstruktur, die sich stärker an den tatsächlichen Kosten orientiert und
verursachungsgerechte Unterschiede zwischen den Bestattungsarten abbildet.

Ein besonderes Missverhältnis sieht die FDP bei den Gebühren für die vorzeitige Rückgabe von
Grabstellen. Valeska Hansen, Sprecherin der FDP-Ratsgruppe, kritisiert: „Der hiermit verbundene
Pflegeaufwand wird durch die derzeitige Gebühr in keiner Weise gedeckt. Die Friedhofsverwaltung
übernimmt mit der Rückgabe sämtliche Pflegeleistungen bis zum Ablauf der Ruhefrist, wodurch
fortlaufende Kosten entstehen. Der bisherige Betrag von 8,59 € pro m² – und insbesondere der künftig
vorgesehene Satz von lediglich 0,51 € – stehen in keinem Verhältnis zu diesen tatsächlichen
Aufwendungen.“

Ein Vergleich mit anderen Kommunen zeige, dass dort üblicherweise Gebühren zwischen 50 € und 125
€ pro Grabstelle erhoben werden. Vor diesem Hintergrund bewertet die FDP einen mittleren Betrag
von rund 80 € pro Grabstelle als sachgerecht, realistisch und interkommunal vertretbar.

Die FDP-Ratsgruppe betont außerdem, dass Ruhegärten im Gegensatz zu herkömmlichen Wahl- oder
Reihengräbern fortlaufende Pflegekosten verursachen, die vollständig von der Stadt getragen werden
müssen. Zu diesen Leistungen zählen gärtnerische Unterhaltung, Wege- und Grünflächenpflege sowie
die Sicherstellung eines würdigen Gesamtbildes der Anlage. Nach Auffassung der FDP sind diese
spezifischen Einzelkosten verursachungsgerecht der jeweiligen Bestattungsart zuzuordnen und dürfen
nicht über allgemeine Gemeinkosten auf andere Grabarten verteilt werden.

Bei Erdgräbern hingegen übernehmen in der Regel die jeweiligen Angehörigen die Pflegekosten,
sodass die Friedhofsverwaltung hier deutlich geringere laufende Aufwendungen hat. Durch die
Herausnahme der Pflegekosten der Ruhegärten aus der allgemeinen Umlage sinke der Anteil der
Gemeinkosten, der auf Erdgräber entfällt, was eine Reduzierung der kalkulierten Gebühren für diese
Grabarten rechtfertige. Eine solche Gebührenreduzierung sei sachgerecht und im Sinne einer
transparenten und fairen Kostenstruktur zwingend geboten.

Die FDP-Ratsgruppe stellt daher im Rat den Antrag, einen entsprechenden Prüfauftrag zu erteilen, um
die Gebührenkalkulation grundlegend zu überarbeiten. Insbesondere soll geprüft werden, ob
Elemente des sogenannten „Kölner Modells“ — namentlich die verursachungsgerechte Zuordnung von
Einzel- und Gemeinkosten — auf Leverkusen übertragbar sind. Die Ergebnisse sollen so rechtzeitig
vorliegen, dass die neue Struktur in der Friedhofssatzung ab dem 1. Januar 2027 umgesetzt werden
kann. Valeska Hansen betont: „Nur wenn der Rat eine saubere, verursachungsgerechte Kalkulation in
Auftrag gibt, können wir für die Bürgerinnen und Bürger eine faire und transparente Gebührenordnung
schaffen.“ Außerdem wird eine Prüfung der Ausweitung bestimmter Grabfelder sowie der Anpassung
von Bezeichnungen in den Bestattungsurkunden als sinnvoll erachtet.